ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE WARTUNG LIZENZIERTER SOFTWARE VON SUZOHAPP Germany GmbH
Zweck
Die SUZOHAPP Germany GmbH (im Folgenden als „Anbieter“ bezeichnet) stellt Ihnen (im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet) gemäss den im Software-Lizenzwartungsvertrag festgesetzten Bedingungen und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Wartungsleistungen hinsichtlich der Software von SUZOHAPP Germany GmbH zur Verfügung, auf die der Software- Lizenzwartungsvertrag Bezug nimmt. Die Bedingungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gelten nur, wenn sie durch den Anbieter ausdrücklich schriftlich genehmigt wurden. Bestimmungen, die im Wortlaut von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen - sofern diese nicht im Angebot des Anbieters festgehalten sind – haben keine Gültigkeit.
Definitionen
Der „Wartungsvertrag“ oder „Software-Lizenzwartungsvertrag“ ist der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden, der die Wartungsleistungen abdeckt.
Die „Wartung“ umfasst korrektive, präventive, adaptive und evolutive Wartungsleistungen, die durch den Anbieter bereitgestellt werden.
Die „Korrektive Wartung“ ist die Freigabe eines Patches infolge eines Code-Fehlers, den der Kunde gemeldet hat.
Die „Präventive Wartung“ ist die proaktive Freigabe eines Patches an den Kunden.
Die „Adaptive Wartung“ ist die durch Modifikationen des operativen Umfelds der Software bedingte proaktive Freigabe eines Updates, entsprechend dem Software-Entwicklungsplan von SUZOHAPP Germany GmbH.
Die „Evolutive Wartung“ ist die proaktive Freigabe eines Updates mit Leistungsverbesserungen und/oder neuer Funktionalitäten entsprechend dem Software-Entwicklungsplan von SUZOHAPP Germany GmbH.
Der „Maximale Wartungszeitraum“ ist der maximale Zeitraum, in welchem der Anbieter Wartungsleistungen für eine Freigabe anbietet, und zwar im Falle, dass der Kunde entscheidet, sein System, mit einer älteren Version der Software zu betreiben.
Die „Standardinstallation“ ist die Installation des Produkts von SUZOHAPP Germany GmbH, die nur die Standardfunktionen des Produkts beinhaltet und innerhalb einer Infrastruktur eingesetzt wird, die von SUZOHAPP Germany GmbH unterstützt wird.
Ein „Code-Fehler“ ist ein Fehler in der Software, der die vollständige Funktionalität des entsprechenden Produkts von SUZOHAPP Germany GmbH gemäss seinen Spezifikationen verhindert.
Ein „Patch“ ist der Code, der Code-Fehler in einer Produktversion behebt.
Die „Freigabe“ ist ein überarbeiteter Code mit einer speziellen Freigabenummer, der – verglichen mit vorherigen Freigaben – Fehlerbehebungen, Verbesserungen und/oder neue Funktionalitäten beinhaltet.
Ein „Update“ ist eine neue Freigabe, die - verglichen mit vorherigen Freigaben – Verbesserungen und/oder neue Funktionalitäten beinhaltet, gemäss dem Software-Entwicklungsplan von SUZOHAPP Germany GmbH.
Ein „Upgrade“ ist eine neue Freigabe mit neuen Funktionalitäten und/oder Adaptionen, die von dem Kunden im Rahmen eines separaten Vertrags angefordert wurden.
Vertragsdauer
Soweit im Wartungsvertrag keine anderweitige Vertragsdauer festgelegt, ist der Wartungsvertrag ab dem Datum seiner Ausführung bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam und wird automatisch um ein zusätzliches Kalenderjahr verlängert, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag innerhalb einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres schriftlich per Einschreiben.
Standardinstallation
Der Anbieter schliesst die Wartungsverträge ausschliesslich mit Kunden ab, die eine Standardinstallation der Software nutzen. Der Kunde gewährleistet und sichert zu, dass er während der gesamten Dauer des Wartungsvertrags eine Standardinstallation der Software nutzen wird. Der Kunde benachrichtigt den Anbieter umgehend über jegliche Änderungen der Standardinstallation.
Der Anbieter behält sich das ausdrückliche Recht vor, jegliche Support-Leistungen und/oder jegliche Interventionen separat in Rechnung zu stellen, die mit der Wartung einer Software in Verbindung stehen, die – auch wenn zeitlich begrenzt – nicht auf einer Standardinstallation läuft.
Der Anbieter garantiert nicht, dass Wartungsleistungen für eine Software ausgeführt werden, oder werden können, die auf irgendeine Art und Weise von der Standardinstallation abweicht.
Umfang der vertraglichen Wartungsleistungen des Anbieters
Der Wartungsvertrag wird für einen festgesetzten Umfang an Wartungsleistungen und für eine definierte Ausstattung an Geräten und Lizenzen abgeschlossen. Im Falle, dass sich der Umfang der im Wartungsvertrag festgesetzten Geräte und Lizenzen erhöht, muss der Kunde entsprechende Wartungsleistungen im Rahmen zusätzlicher Wartungsverträge erwerben, die mit dem Anbieter abgeschlossen werden.
Die Wartungsleistungen beinhalten:
Freigaben von Patches und Updates, die SUZOHAPP Germany GmbH dem Anbieter für Standardinstallationen zur Verfügung stellt, einschliesslich korrektiver, präventiver, adaptiver und evolutiver Wartung für den maximalen Wartungszeitraum.
Der Anbieter leitet Code-Fehler, über die ihn der Kunde informiert, an SUZOHAPP Germany GmbH weiter.
Der Anbieter wird alles daran setzen um Wartungsleistungen -sobald die Patches und/oder Updates einsatzbereit sind- durchzuführen.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass keine Garantie bezüglich der Lieferung von Patches und/oder Updates innerhalb einer spezifischen Frist gewährleistet ist. Basierend auf den von SUZOHAPP Germany GmbH erhaltenen Informationen, beginnt der Anbieter mit der Installation des Patches und/oder Updates.
Der Kunde ist informiert und einverstanden, dass der Anbieter keine Patches und/oder Updates installiert im Falle, dass eine solche Installation nicht den Empfehlungen von SUZOHAPP Germany GmbH entspricht.
In Wartungsverträgen werden keine speziellen Wartungszeiten und/oder speziellen Wartungsintervalle festgelegt oder garantiert. Der Kunde verzichtet ausdrücklich und unwiderruflich auf jeglichen Rechtsanspruch, der auf einer verzögerten Wartungsleistung oder auf einer Abweichung der regulären Freigabe-Intervalle für Updates von den Einschätzungen basiert, die SUZOHAPP Germany GmbH öffentlich bekannt gegeben hat.
Die Wartungsleistungen schliessen folgende Leistungen aus:
- Jegliche Support-Leistungen oder Wartungs-Leistungen, die den Umfang der oben genannten Wartungsleistungen übersteigen.
- Upgrades der Software, die vom Kunden angefordert werden. Diese werden im Rahmen separater Verträge festgehalten.
Des Weiteren ist der Anbieter von jeglichen Wartungsverpflichtungen jeder Art befreit, falls ein Programmfehler aus Umständen resultiert, die ausserhalb seiner Kontrolle liegen, insbesondere, falls der Kunde oder eine dritte Partei eine Änderung der Betriebsumgebung vorgenommen hat; falls der Kunde oder eine dritte Partei die Programme abgeändert hat; falls eine frühere Version des Programms genutzt wurde; falls Probleme nach dem Eingriff einer dritten Partei oder der Nutzung von Geräten oder Programmen, die nicht durch den Anbieter bereitgestellt wurden, entstanden sind; Bedienungsfehler und / oder unangemessene Nutzung durch den Kunden oder einer Drittpartei oder im Falle von höherer Gewalt, insbesondere unvorhersehbare Ereignisse, Krieg, erhebliche zivile Unruhen oder Handlungen, glaubwürdige Bedrohungen durch terroristische Angriffe, Aufstände, Streiks, Sperrungen oder sonstige Arten von Arbeitskämpfen, in die das Personal der betreffenden Partei nicht verwickelt ist, Stromausfälle, Brände und aussergewöhnliche Wetterbedingungen oder nukleare oder biologische Verseuchungen.
Preise und Zahlungskonditionen
Die Preise verstehen sich als Nettopreise in EURO und ohne Mehrwertsteuer, die zum Zeitpunkt der Inrechnungstellung anwendbar ist, ohne jegliche Abzüge.
Der jährliche Betrag für die Wartungsverträge ist vom Kunden jährlich im Voraus zu bezahlen. Der Betrag für das erste Jahr wird dem Anbieter anteilsmässig spätestens bei Ausführung der Wartung und für die folgenden Jahre im 1. Quartal eines jeden Kalenderjahres berechnet.
Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden behält sich der Anbieter das Recht vor, die Ausführung seiner Wartungsleistungen bis zur vollständigen Bezahlung der jährlichen Gebühr durch den Kunden zurück zu halten. Der Tag der Zahlung ist der Tag, an dem der vollständige Betrag dem Konto des Anbieters gutgeschrieben wurde. Der Anbieter behält sich das Recht vor, weiteren Schadensersatz einzufordern.
Haftbarkeit des Anbieters
Der Anbieter oder seine leitenden Angestellten, Anwender, Mitarbeiter, Beauftragten oder Vertreter sind in keinem Fall gegenüber dem Kunden oder jeglichem Personal, Unterauftragnehmer oder sonstigen Personen oder Instanzen, die unter Vertrag genommen wurden, sei es durch unerlaubte Handlungen (einschliesslich Fahrlässigkeit) oder durch sonstige Handlungen, für folgende Schadensfälle haftbar, egal, auf welche Weise diese verursacht wurden:
- Verwaltungs- und Gemeinkosten, Gewinnausfälle, Geschäftsentgänge, Vertragseinbußen, Einnahmeausfälle, Goodwill-Verluste, Produktionsausfälle und Wegfall erwarteter Einsparungen jeglicher Art;
- Verluste, die sich aus jeglichen Klagen gegen den Kunden, das Personal des Kunden, Unterauftragnehmer oder jegliche sonstige Personen oder Instanzen ergeben;
- Schadensfälle, die sich aus dem Versäumnis des Kunden, des Personals des Kunden oder des Unterauftragnehmers, seinen Verpflichtungen oder jeglichen Angelegenheiten, die in der Verantwortlichkeit des Kunden liegen, ergeben.
Das Auftreten von Code-Fehlern in den Programmen ist ausdrücklich von einer Haftbarkeit, Schadensersatzleistung und Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Der Anbieter übernimmt ebenfalls hinsichtlich einer von dritten Parteien bereitgestellten Hardware oder Software keine Haftung.
Die Ausnahmen und Einschränkungen der Haftbarkeit einer Partei unter diesem Vertrag, einschliesslich dieses Abschnitts, gelten nicht:
- im Falle von arglistiger Täuschung oder Falschdarstellung durch eine Partei oder ihr Personal;
- im Falle von jeglichen Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht werden;
- bei Todesfällen oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit einer Partei oder seiner angeschlossenen Unternehmen verursacht werden.
Verpflichtungen des Kunden
Die Wartung erfordert, dass der Kunde die folgenden Anforderungen für die gesamte Vertragsdauer erfüllt:
- Der Kunde muss die Programme gemäss den Anweisungen des Anbieters verwenden.
- Der Kunde oder jegliche andere dritte Partei dürfen die Programme nicht verändern.
- Der Kunde muss dem Anbieter während des Wartungszeitraums Zugang zu dem Datensystem gewähren.
Vertraulichkeit
Der Anbieter stimmt zu, dass die Informationen, die der Kunde als vertraulich kennzeichnet, und sämtliche mit dem Geschäft des Kunden in Verbindung stehende finanzielle, Kunden- und persönliche Daten, die dem Anbieter jeweils in Zusammenhang mit diesem Vertrag offengelegt werden, als vertrauliche Informationen betrachtet werden (vertrauliche Informationen des Kunden). Der Kunde stimmt zu, dass Informationen, die der Anbieter als vertraulich kennzeichnet, wie zum Beispiel Methodik, Produkte, Tools und proprietäre Software, Schulungsmaterialien, gewerbliche Vorlagen und Daten des Anbieters sowie jegliche Updates, Änderungen und Ergänzungen hierzu, die dem Kunden jeweils in Zusammenhang mit diesem Vertrag offengelegt werden, als vertrauliche Informationen betrachtet werden (vertrauliche Informationen des Anbieters).
Die Parteien dürfen keine vertraulichen Informationen, die von der anderen Partei im Rahmen dieses Vertrags erhalten wurden – unabhängig von dem Datenträger – ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an dritte Parteien weitergeben oder diese zu einem anderen Zweck als dem vertraglichen Zweck verwenden. Die Informationen müssen vor unberechtigtem Zugang oder unerlaubter Verwendung geschützt werden. Zusätzlich zu jeglichen sonstigen Rechten kann die Partei verlangen, dass die Informationen zurückgegeben werden, wenn die andere Partei ihre Verpflichtungen verletzt.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit beginnt ab dem Datum, an dem die Informationen zuerst erhalten werden, und endet 36 Monate nach Beendigung des Vertrags.
Der Anbieter beachtet während der Dauer dieses Vertrags stets die anwendbaren Bestimmungen des Bundes Datenschutzgesetzes.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt ihres Erhalts allgemein bekannt sind oder der empfangenden Partei bereits bekannt waren, ohne dass diese verpflichtet war, die Vertraulichkeitsverpflichtung einzuhalten, oder die anschliessend durch eine dritte Partei, die berechtigt ist, diese Informationen weiterzuleiten, offengelegt werden, oder die von der empfangenden Partei ohne Verwendung von vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt werden.
Schlussbestimmungen
Die Verträge müssen schriftlich abgeschlossen werden und ausdrücklich auf diese
Geschäftsbedingungen Bezug nehmen. Jegliche Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich festgelegt werden. Alle Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Der Kunde darf diesen Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters weder gänzlich noch teilweise auf eine dritte Partei übertragen. Als Gerichtsstand wird –soweit der Kunde Unternehmer/Kaufmann ist- Hamburg vereinbart.
Hamburg, den 22. August 2017